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FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 47
Behandlung des Ersuchens um eine "korrigierte" Einspruchsentscheidung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Behandlung des Ersuchens um eine "korrigierte" Einspruchsentscheidung als Klage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 34
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.06.1997 - IV R 51/96
Anforderungen an die Rechtswirksamkeit des eingelegten Rechtsbehelfs
Auszug aus FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00
Eine Auslegungsbedürftigkeit fehlt jedoch, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 1997, IV R 51/96, BFH/NV 1998 S. 6 ff. sowie BFH…, Urteil vom 18. Dezember 1985, I R 30/85, BFH/NV 1986 S. 675 ff.). - BFH, 29.10.1998 - XI R 25/98
Anbringen der Klage beim FA
Auszug aus FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00
Hierbei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Rechtsbehelfsführer den Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinen Belangen entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann; auf die korrekte Bezeichnung des Rechtsbehelfs kommt es nicht an (vgl. hierzu zuletzt BFH, Urteil vom 29. Oktober 1998, XI R 25/98, BFH/NV 1999 S. 633 ). - BFH, 08.11.1996 - VI R 37/94
Auslegung einer Prozesserklärung/Rechtsbehelfsschrift als Klageerhebung - …
Auszug aus FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00
Eine Klage liegt nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn um gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Urteils nachgesucht wird, wobei sich dieses Begehren aus der Rechtsbehelfsschrift selbst ergeben muss (vgl. statt vieler BFH, Urteil vom 8. November 1996, VI R 37/94, BFH/NV 1997 S. 363). - BFH, 18.12.1985 - I R 30/85
Anforderungen an eine Klageerhebung
Auszug aus FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00
Eine Auslegungsbedürftigkeit fehlt jedoch, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (vgl. BFH…, Urteil vom 19. Juni 1997, IV R 51/96, BFH/NV 1998 S. 6 ff. sowie BFH, Urteil vom 18. Dezember 1985, I R 30/85, BFH/NV 1986 S. 675 ff.).